Achtung! Neue Regelung bei der Abgabe von Trichinenproben
7. Februar 2018Niedersächsische BINGO Umwelt-Stiftung fördert Jägerschaft Fallingbostel e.V.
21. Februar 2018Eines der obersten Anliegen ist es, das Wild im Zuge der Jagdausübung schnell und sicher zu erlegen und ihm jegliche Form von Schmerz und Leid zu ersparen. Der sichere Umgang mit der Waffe ist hierfür absolute Voraussetzung. Vor allem auf bewegtes Wild erfordert der tierschutzgerechte Schuss vom Jäger besondere Fertigkeiten, die durch regelmäßige Übung gefestigt werden.
Deshalb werden in vielen Bundesländern bei Einladungen zu Bewegungsjagden insbesondere in den Landes- bzw. Bundesforsten immer häufiger Schießnachweise gefordert. Die Anforderungen zu diesen Schießnachweisen sind sehr unterschiedlich und können deshalb auch durch die unten angegebenen Kriterien nicht umfassend abgedeckt werden. Gemeinsam haben sie aber den Schuss auf bewegliche Ziele -lfd. Keiler oder vergleichbare Situationen im Schießkino. Auch in Niedersachsen gibt es Forstämter, die bei Einladungen zu Bewegungsjagden einen bestimmten Schießnachweis fordern.
Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat für diesen Nachweis die „Keiler – Nadel“ entwickelt.
Die Bedingungen:
5 Schuss in einem hochwildtauglichen Kaliber auf den laufenden Keiler, wovon zwei Schüsse in den Ringen sein müssen – nach hinten mindestens aber in dem 5er Ring.
Als Scheibe kann neben der gängigen Keilerscheibe (DJV-Scheibe Nr. 5 +6) auch der neu eingeführte Doppelkeiler benutzt werden, der von rechts und links laufend beschossen wird (DJV-Scheibe Nr. 9). Die Landesjägerschaft Niedersachsen hat ein Schießnachweisheft konzipiert, in dem eine Bestätigung der erbrachten Leistungen dokumentiert wird. Der Vorstand der Jägerschaft Fallingbostel e.V. empfiehlt allen Jägern diese freiwillige Leistungsüberprüfung auf dem Schießstand in Krelingen unbedingt wahrzunehmen.