Mitglied werden in der Jägerschaft Fallingbostel
Mitglied der Jägerschaft Fallingbostel werden Sie, indem Sie der Jägerschaft Fallingbostel per Mitgliedsantrag beitreten und über die Mitgliederverwaltung einem unserer zehn Hegeringe zugewiesen werden. Dieser Hegering ist in der Regel der für den Wohnort zuständige Hegering. Dieser soll die jagdliche Heimat bilden.
Bitte füllen Sie einfach das unten verlinkte Aufnahmeformular aus (bitte auch Seite 2 ausfüllen und unterschreiben!) und senden Sie es an unsere Mitgliederverwaltung mitgliedsverwaltung@jaegerschaft-fallingbostel.de.
Bitte vermerken Sie oben auf dem Formular, wenn es sich um eine Zweitmitgliedschaft handelt.
Wir freuen uns auf Sie als neues Mitglied!
Erstmitgliedschaft (Vollmitgliedschaft)
Die Vollmitgliedschaft ist vorrangig für Personen, die Ihren ersten Wohnsitz Gebiet der Jägerschaft Fallingbostel (Altkreis Fallingbostel) haben oder hier jagen aber sonst keine Mitgliedschaft in einer anderen Jägerschaft in Deutschland besteht. Die Erstmitgliedschaft umfasst die Mitgliedschaft in einem Hegering (Heimat-Hegering, üblicherweise der für den Wohnsitz zuständige Hegering, die Kontaktdaten der Hegeringe finden Sie hier Verlinken der Rubrik Hegeringe), Mitgliedschaft in der Jägerschaft Fallingbostel e.V., der Landesjägerschaft Niedersachsen und dem Deutschen Jagdverband e.V..
Zweitmitgliedschaft
Wenn Sie Ihren Erstwohnsitz nicht in Einzugsgebiet der Jägerschaft Fallingbostel (Altkreis Fallingbostel) haben und bereits Mitglied in einer anderen Jägerschaft sind, können Sie Zweitmitglied in der Jägerschaft Fallingbostel und einem unserer Hegeringe werden. Der Aufnahmevorgang ist derselbe wie bei einer Erstmitgliedschaft. Die Unterschiede zur Vollmitgliedschaft erklärt Ihnen gern unsere Mitgliederverwaltung oder einer der Ansprechpartner in den jeweiligen Hegeringen. Als Mitgliedsbeitrag fällt für Sie als Zweitmitglied nur der für Zweitmitgliedschaften festgelegte Hegeringbeitrag an. Bitte vermerken sie auf dem Antragsformular, wenn es sich um eine Zweitmitgliedschaft handelt.
Einkommensteuerliche Abzugsfähigkeit der Mitgliedsbeiträge an die Jägerschaft
Anfang Februar jeden Jahres ist es wieder soweit, der Mitgliedsbeitrag zur Mitgliedschaft in der Jägerschaft Fallingbostel e.V., dem Hegering und der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. sowie dem Dachverband DJV e.V. wird eingezogen. Und dabei wissen viele nicht, Mitgliedsbeiträge der Mitglieder an die Jägerschaft können unter gewissen Voraussetzungen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Die Satzung jeder Jägerschaft in Niedersachsen ist mit der Satzung der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. abgestimmt. Damit verfolgt jede niedersächsische Jägerschaft gemäß ihrer Satzung gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung. Weiterhin ist jede Jägerschaft von der Körperschaftsteuer befreit.
Damit sind die Mitgliedsbeiträge der einzelnen Mitglieder an die entsprechende Jägerschaft steuerlich abzugsfähig gem. § 10b Einkommensteuergesetz (EStG).
Der Mitgliedsbeitrag ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt nachzuweisen. Bei Zuwendungen bis zu 300,- € reicht ein vereinfachter Nachweis aus, der wie folgt erreicht werden kann:
Vorlage des Kontoauszugs, aus dem die Überweisung des Mitgliedsbeitrags an die Jägerschaft hervorgeht bzw. Vorlage der entsprechenden Buchungsbestätigung des überweisenden Kreditinstituts.
Vorlage eines vereinfachten Zuwendungsnachweises, in dem bestimmte Merkmale der empfangenden Jägerschaft aufgeführt sind.


