Stöberhundgruppe
Um eine effektive Regulierung der Schwarzwildbestände zu unterstützen, ist die Durchführung von (revierübergreifenden) Drückjagden ein wichtiger Bestandteil der Jagdstrategie.
Während der Saison im Herbst/ Winter finden oftmals mehrere Jagden zeitgleich statt. Die zur Durchführung dieser Jagden unerlässlichen Hunde sind oft schon sehr früh im Jahr ausgebucht. Teilweise ist es dann nötig, auf Stöbergruppen von weit her zurückzugreifen. Zugleich gibt es Hundeführer in unserer Jägerschaft, die in auswärtigen Stöbergruppen mit jagen.
Wir haben nun eine eigene Stöbergruppe gegründet, die ihren Einsatzschwerpunkt im Heidekreis hat und die hiesigen Reviere und Hegegemeinschaften bei der Durchführung von Drückjagden unterstützen soll. Derzeit sind wir eine Gruppe von 30 Hundeführern, die sich neben der gemeinsamen Jagd natürlich auch um das Thema Hundeausbildung und -training kümmern. So sind beispielsweise Termine zur Einarbeitung von Hunden im Schwarzwildgatter geplant.
Sie möchten uns buchen ….
Heiner Förster koordiniert unsere Termine und nimmt gerne Anfragen für den Einsatz der Stöbergruppe entgegen. Anhand der speziellen Anforderungen und Gegebenheiten in ihrem Revier werden dann die Hunde für Ihre Jagd zusammengestellt.
Da wir uns mit der Gruppe im Aufbau befinden, wird die Gruppe in dieser Saison ohne Gebühren arbeiten. Über eine kleine Spende würden wir uns natürlich trotzdem freuen! Eine ortskundige Begleitung sollte gestellt und ein Tierarzt benannt werden. Die Verkehrssicherung obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber, kann aber gerne durch uns unterstützt werden!
Sie möchten der Stöbergruppe beitreten …
Wer Interesse hat, sich der Gruppe anzuschließen, kann sich bei Heiner Förster melden und alles weitere absprechen. Grundsätzlich haben wir folgende Regeln für unsere Arbeit festgelegt:
- Alle Hundeführer müssen in Besitz eines gültigen Jagdschein sein und eines aktuellen Schießübungsnachweises.
- Alle Hundeführer agieren als Treiber. Die mitgeführte Waffe dient einzig und allein dem Selbstschutz und dem der Hunde.
- Alle eingesetzten Hunde müssen mit Abschluss des dritten Lebensjahren eine anerkannte (Stöberhund)-Prüfung abgelegt haben.
- Alle eingesetzten Hunde müssen am Tag des Einsatzes gesund sein.