Jungjägerausbildung

Egal ob ein Vorbereitungskurs bei einer Jagdschule oder Jägerschaft absolviert wird, immer sollte man sich vorher über das Preis/
Leistungsverhältnis, die Qualität der Ausbildung und der Ausbilder, sowie den Ausbildungsort und nicht zuletzt über die Dauer der Ausbildung ausreichend informieren.

Die Jägerschaften Fallingbostel und Soltau führen seit vielen Jahren erfolgreich Vorbereitungskurse zum Erwerb des Jagdscheines durch,
dabei kann sich die Erfolgsquote zur Erlangung des so genannten „Grünen Abiturs“ durchaus sehen lassen.

Wurden bisher ausschließlich auf der Ebene der Jägerschaften Kurse mit einer
Dauer von 7 Monaten angeboten, ist nun aufgrund steigender Nachfrage auch ein Kompaktkurs während des Zeitraumes der Sommerferien in Niedersachsen in das Ausbildungsprogramm aufgenommen worden.

Der Kurs der Jägerschaft Fallingbostel beginnt immer in der 1. Septemberwoche.
Theoretischer Unterricht findet jeweils am Montag und am Donnerstag von 19.00 – 21.30
Uhr auf dem Schießstand in Krelingen statt.
Die Ausbildung erfolgt nach moderner Methodik durch erfahrene Jäger, Tierärzte, Büchsenmacher, Forstbeamte und Falkner.

An einigen Wochenenden finden Reviergänge, Besuche von Wildtiergehegen,
Teilnahme an Kettensägen – und Fallenlehrgängen statt.

Bereits im Dezember erfolgt als erster Prüfungsteil die Schießprüfung.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung finden 6 Wochen vorher im Abstand von 14 Tagen zwei praktische Ausbildungsveranstaltungen statt, in denen die mündlich-praktische Prüfung probeweise durchgeführt wird.

Den Ausbildungskurs findet seinen Abschluss dann Ende März/Anfang April mit der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung.

Die Kursdauer ist auf 3 Wochen angelegt. Unterricht findet an jedem Tag, einschließlich Sonnabend statt.
Lehrgangsbeginn ist immer die erste Woche nach Beginn der Sommerferien in Niedersachsen.

Die Ausbildung erfolgt durch erfahrene Jäger, Forstbeamte, Büchsenmacher, Tierärzte und Falkner auf dem Schießstand der Jägerschaft Fallingbostel/Soltau in Krelingen.
Kurze Wege zwischen theoretischer, praktischer und -Schießausbildung bilden hier einen idealen Rahmen für eine Erfolg versprechende Ausbildung.
Die Unterrichtsmethoden sind modern und praxisbezogen.
Nach Absprache mit den Lehrgangsteilnehmern wird vor Ort auch für das leibliche Wohl gesorgt.
Für auswärtige Teilnehmer werden verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung gegen Entgelt angeboten.
Die Durchführung des Kurses ist abhängig von der Teilnehmerzahl.
Minimum: 10 Teilnehmer (in Ausnahmefällen auch geringer).
Maximum: 15 Teilnehmer

Ansprechpartner

Ausbildungsleiter der Jungjägerausbildung
Knut-Holger Bünger
0151 / 40323660
buenger.khb@gmail.com

Zusätzlich steht Ihnen die Obfrau der Jungen Jäger AG beratend zur Seite

Obfrau Junge Jäger AG
Alina Schütte
0178 / 77 888 11
jungejaeger@jaegerschaft-fallingbostel.de

Zur Jagdscheinprüfung kann sich jede/jeder Bürgerin/Bürger anmelden die/der zum Zeitpunkt der Prüfung mindestens 15 Jahre und 6 Monate alt ist und nach Überprüfung (polizeiliches Führungszeugnis) durch die Jagdbehörde als zuverlässig und unbescholten gilt.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs wird vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, ist aber sehr zu empfehlen.

  1. Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere
    1. Biologie sowie ökologische Ansprüche, Verhalten und Bedürfnisse der wichtigsten in der Bundesrepublik vorkommenden wild lebenden Tiere
    2. Grundlagen der Populationsdynamik
  2. Jagdwaffen und Fanggeräte
    1. Jagdwaffenkunde
    2. Umgang mit Lang- und Kurzwaffen, blanken Waffen, Optik, Zielhilfen und sonstigen Jagdgeräten sowie deren Pflege und Verwahrung
    3. Fanggeräte und Praxis der tierschutzgerechten Fangjagd
    4. Unfallverhütungsvorschriften.
  3. Naturschutz, Hege und Jagdbetrieb
    1. Grundlagen der Wechselbeziehungen des Natur- und Artenschutzes und des Land und Waldbaus
    2. Biotopschutz und –gestaltung
    3. Kenntnis der wichtigsten Feldfrüchte, Baum- und Straucharten
    4. Jagdmethoden, Verhalten auf der Jagd, Jagdeinrichtungen, Sicherheitsbestimmungen
    5. Kenntnis der Jagdsignale, Jagdschutz, Wild – und Jagdschäden.
  4. Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen, jagdliches Brauchtum
    1. Versorgung und Verwertung des Wildes, Wildbrethygiene
    2. Wildkrankheiten
    3. Grundlagen des Jagdhundewesens, Kenntnis der Jagdhunderassen
    4. zeitgemäßes jagdliches Brauchtum, Waidgerechtigkeit
  5. Jagdrecht und verwandtes Recht
    1. Bundes – und Landesjagdrecht Niedersachsen einschließlich des zugehörigen Artenschutzrechtes
    2. Waffenrecht
    3. Tierschutz-, Tierseuchen – und Tierkörperbeseitigungsrecht
    4. Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich des zugehörigen Artenschutzrechtes
    5. Recht des Waldes und der Landschaftsordnung, insbesondere Betretungsrecht.

Nähere Details zur Jägerprüfung und weitere interessante Infos finden Sie hier.

Auszug: Die kompletten Prüfungsbedingungen finden Sie hier.

Die Jägerprüfung in Niedersachsen besteht aus 3 Prüfungsteilen

  1. Prüfungsteil – Schießprüfung
    Schießdisziplin Ziel Anzahl der Schüsse/Tauben Mindesergebnis Art der Ausführung
    Büchse (für Schalenwild erlaubte Kaliber und Laborierung) Rehbockscheibe 5 Schüsse 100m – 25 Ringe Anschlag stehend angestrichen, Visier und Optik beliebig
    Flinte (Kaliber .20 oder stärker) Tontauben 15 Stück 5 Treffer Skeet oder Trap
    Büchse (mindestens Kaliber .223 Win.) laufender Keiler 5 Schuss 50m – 2 Treffer
  2. Prüfungsteil – schriftliche Prüfung
    Der Prüfling hat in der schriftlichen Prüfung in jedem der in der Anlge 1 gennanten Fachgebiete 20 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren unter Aufsicht zu beantworten. Die Bearbeitungszeit für die Fragen eines Fachgebiets beträgt 30 Minuten. Die Fragen wählt das vorsitzende Mitglied der Prüfungskommission aus einem Fragenkatalog der obersten Jagdbehörde aus.
  3. Prüfungsteil – mündlich-praktische Prüfung
    1. Die mündlich-praktische Prüfung wird in einem Jagdrevier abgehalten und erstreckt sich auf die in der Anlage 1 genannten Fachgebiete. zu Beginn werden auf dem Jagdhorn fünf Jagdsignale geblasen, aus denen der Prüfling die drei sicherheitsrelevanten Leitsignale „Anblasen des Treibens“, „Treiber in den Kessel“ und „Aufhören zu schießen“ erkennen muss.
    2. Die Jägerprüfung hat nicht bestanden, wer
      1. die in Absatz 1 Satz 2 genannten drei Leitsignale auch nach einmaliger Wiederholung der fünf Jagdsignale nicht erkannt hat oder
      2. beim Umgang mit der Schusswaffe einen Fehler begangen hat, der ihn selbst oder andere hätte gefährden können.

Achtung: Die Jägerprüfung wurde zum 01.07.2012 geändert. Bei Nichtbestehen der Prüfung muß nicht mehr die komplette Prüfung wiederholt werden. Nunmehr reicht es aus, dass der Prüfling nur noch den Prüfungsteil wiederholt, in dem er die geforderten Leistungen nicht erbringen konnte.

Der Ausbildungsort – der Schießstand Krelingen – befindet sich verkehrsgünstig gelegen, in Walsrode, OT Krelingen in unmittelbarer Nähe zur Autobahn 7 und 27 am Walsroder Dreieck.

Die nähere Umgebung bietet mit der Hermann – Löns – Stadt Walsrode, dem Löns-Museum, Vogelpark Walsrode, Serengetipark in Hodenhagen und dem Naturschutzpark Lüneburger Heide –Wilsede-, Greifvogelgehege Bispingen, sowie der Wildtieraufzuchtstation Mittelstendorf, eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten und Attraktionen in unmittelbarer Nähe an. Für mitreisende Angehörige bieten sich Ausflugsziele in Celle (historische Altstadt) oder Hannover (Herrenhäuser Gärten) an.
Weiterhin sind das Schnoorviertel in Bremen, Otterzentrum in Hankensbüttel und das Museumsdorf Hösseringen interessante Ziele.