Brut und Setzzeit 01.04. -15.07.2025

Naturbesucher aufgepasst: Im Frühling gleichen Wald und Flur einer großen Kinderstube. Wildtiere sind jetzt besonders schutzbedürftig.

Im Frühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben – im wahrsten Sinne des Wortes: Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. Daher gilt ab dem 1. April bis zum 15. Juli in Niedersachsen die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft.

Die Jägerschaft Fallingbostel bittet daher alle Naturfreunde und Erholungssuchende in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur.

Ob Rehkitz, Jung Hase oder Fasanenküken, die Natur gleicht im Frühjahr einer einzigen Kinderstube, Rücksichtnahme ist also dringend erforderlich. Von den freilaufenden Vierbeinern gehe in dieser Zeit eine besondere Gefahr aus, denn nicht nur die Jungtiere, auch die Elterntiere seien mitunter stark gefährdet. Hochträchtige Rehe seien bei weitem nicht mehr schnell genug, um vor stöbernden Hunden fliehen zu können.

Aber auch für die Hundebesitzer gilt es einiges zu beachten, denn die tierische Nachwuchspflege unterscheidet sich häufig deutlich von der des Menschen: Zum Schutz der Jungen werden diese tagsüber häufig allein gelassen. Rehkitze oder Junghasen zum Beispiel, sind so in Verbindung mit der angeborenen „ducken-und-tarnen-Strategie“ für natürliche Fressfeinde fast unauffindbar. Die Muttertiere halten sich in der Nähe auf und erscheinen nur zum Säugen.

Solch scheinbar verlassene Jungtiere sollten Spaziergänger auf keinen Fall anfassen oder gar mitnehmen. Das Jungwild nimmt bei Kontakt sofort den Menschengeruch an. Das zurückkommende Muttertier wird durch diesen Fremdgeruch sofort abgeschreckt – die Jungtiere werden so tatsächlich zu Waisen. Falsch verstandene Tierliebe bewirkt in diesen Fällen leider allzu häufig das Gegenteil.

 

Aktuelles aus der Jägerschaft

Veröffentlichungen der LJN

Jägerschaft Fallingbostel e.V.

88% aller Jäger Niedersachsens sind in der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. organisiert (51.174 Mitglieder), nur Rheinland Pfalz, Mecklenburg- Vorpommern, Bayern und Thüringen weisen in Deutschland einen höheren jagdlichen Organisationsgrad auf.

Seit dem 20. Dezember 1979 ist die Landesjägerschaft Niedersachsen anerkannter Naturschutzverband.

Aufgabe und Ziele der Jägerschaften sind u. a. der Schutz und die Erhaltung einer artenreichen und gesunden freilebenden Tier- und Pflanzenwelt und die Sicherung ihrer Lebensgrundlagen, Pflege und Förderung aller Zweige des Jagdwesens, Interessenvertretung der Jäger in Staat und Gesellschaft, Öffentlichkeitsarbeit.

Die Jagdabgabe der Jäger, die in Niedersachsen behördlicherseits beim Lösen des Jagdscheins von den Jägern erhoben wird, erbringt jährlich 2,2 Mio. Euro (Stand 2005). Aus diesen Mitteln werden Maßnahmen zur Förderung der Ziele des Umwelt- und Naturschutzes, der Landespflege (z. B. Aktion „Biotopschutz“ im Wege des Ankaufs schützenswerter Flächen), Maßnahmen zum Schutz und der Erhaltung der frei lebenden Tier- und Pflanzenarten (z.B. „Aktion Hegebüsche“), Vorhaben im Bereich Wildökologie und Jagdökologie gefördert oder bestritten.

Im Landkreis Heidekreis gibt es zwei eigenständige Jägerschaften, Soltau und Fallingbostel. Diese Jägerschaften pflegen intensiven Kontakt untereinander und arbeiten in allen wichtigen jagdlichen Belangen eng zusammen. Hierzu gehört u. a. die Abstimmung der Prüfungsfragen zur jährlich stattfindenden Jägerprüfung oder auch der gemeinsam betriebene Schießstand in Krelingen.

Bei den Rotwildvorkommen und den damit zusammenhängenden Jahresstrecken nimmt der Landkreis Heidekreis im Vergleich auf Bundesebene, eine führende Stellung ein. Generell sind bei uns alle Schalenwildarten gut vertreten.

Hier ist das Schweigen im Walde heimisch, das Schweigen, das aus tausend kleinen Stimmen gewebt ist, das flüstert und tuschelt und raunt und kichert, murrt und knirrscht, das den einen so ängstigt und den anderen so beruhigt.

Hermann Löns